Munz Wettbewerb

Teilnahmebedingungen

Wettbewerb: Gewinne 4 von über 400 Tickets für das Coop Kinderland Openair

Dieser Wettbewerb wird veranstaltet von Maestrani Schweizer Schokoladen AG.

 

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb akzeptieren die Benutzer zudem folgende weiteren Teilnahmebedingungen:

 

1. Wettbewerb Zeitraum

Der Wettbewerb startet am Montag, 20. März 2023 und endet am 23. April 2023, um 23.50 Uhr.

 

2. Gewinn

Zu gewinnen gibt es jeweils 4 von 400 Tickets für das Coop Kinderland Openair. Diese werden am Ende des Wettbewerbes unter allen gültigen Teilnahmen verlost. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

3. Teilnahmebedingungen

a) Gewinnberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

b) Mitarbeitende der Maestrani Schweizer Schokoladen AG, beteiligte Agenturen und alle Promotionspartner, sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

4. Verlosung

a) Die Gewinner werden unter allen Teilnehmenden per Zufallsprinzip ausgelost. Die Tickets werden direkt an die GewinnerInnen per Post versandt. Über den gesamten Wettbewerbs-Zeitraum wird keine Korrespondenz geführt.

b)  Ein allfälliger Gewinn verfällt, sollte der Gewinner seine korrekten Adressdaten nicht oder nicht vollständig übermittelt haben. Dies schliesst ungültige E-Mailadressen mit ein.

c)  Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig. Bei Verdacht auf Manipulation behält sich die Maestrani Schweizer Schokoladen AG das Recht vor, Teilnehmer ohne Begründung und Vorankündigung vom Wettbewerb auszuschliessen.

d) Der Gewinn wird postalisch zugestellt.

 

5. Haftung

a) Schadenersatzansprüche gegenüber der Maestrani Schweizer Schokoladen AG und/oder verbundenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Maestrani Schweizer Schokoladen AG und/oder verbundene Unternehmen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.

b) Für Datenverluste insbesondere bei der Datenübertragung und andere technische Defekte übernimmt die Maestrani keine Haftung

 

Maestrani Schweizer Schokoladen AG

Flawil, 01. März 2023